

Was hat die „Wiedergutmachung“ wieder gut gemacht?
Die Wiedergutmachungsgesetze und die „Wiedergutmachung“ am Beispiel der Brüder Liebreich aus Wattenscheid
Vortrag von Martin Breuer
Schon in den späten 1930er Jahren wurde in Kreisen deutscher Exilanten über eine Entschädigung für die Verfolgten und Opfer des Nationalsozialismus nachgedacht. Als sich ab 1943 die militärische Niederlage Deutschlands und sich das Ausmaß der Verbrechen an den europäischen Juden immer weiter abzeichnete, war bei den Alliierten eine Entschädigung für die Verfolgten des Nationalsozialismus Teil der Debatte über die Zukunft Nachkriegsdeutschlands.
Bei den drei West-Alliierten stand dabei die Entschädigung für die Verbrechen an den Juden im Vordergrund. Entschädigungsforderungen sollten vorrangig vor anderen Reparationsforderungen befriedigt werden. Dazu gehörte die Rückgabe entzogenen Eigentums und eine individuelle Entschädigung. Bereits unmittelbar nach der bedingungslosen Kapitulation ergriffen die Militärregierungen in den Besatzungszonen Maßnahmen zur Durchführung von Sonderhilfen für die Verfolgten. Den Alliierten gelang es jedoch nicht, in den Besatzungszonen einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entschädigung zu schaffen.
Erst zum Ende der Legislaturperiode des ersten Deutschen Bundestags wurde mit dem „Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (BErG) vom 21.09.1953 das Gesetz verabschiedet, mit dem die unterschiedlichen Bestimmungen der Militärregierungen ergänzt und vereinheitlicht wurden. Dennoch war das Gesetz unpräzise und lückenhaft und musste mehrfach nachgebessert werden. Die Schaffung des Rechtsrahmens machte die Wiedergutmachung nun zu einer Aufgabe der staatlichen Verwaltung. Die Prüfung der Ansprüche durch staatliche Behörden erforderte den Aufbau einer zusätzlichen Bürokratie, in der nun auch die typischen Bürokratieprobleme auftraten. Durch eine Novellierung des Gesetzes sowie durch zwischenstaatliche Abkommen wurden später auch im „befreundeten“ Ausland lebende Verfolgte anspruchsberechtigt.
Die Brüder Bernd und Hans Liebreich aus Wattenscheid überlebten die Verfolgung durch ihre Flucht nach England im März 1939. Sie stellen als Bernard und Harold Lewis ab 1955 für sich und ihre ermordeten Angehörigen Anträge auf Wiedergutmachung. Welche Erfahrungen sie mit den Behörden ihres Herkunftslandes machten, wie ihre Wiedergutmachungsverfahren ausgingen und ob überhaupt etwas wieder gut gemacht wurde, wird in diesem Vortrag dargestellt.
Der Vortrag ist Teil der Reihe „Befreit – und dann? Eine Nachlese zum Kriegsende vor 80 Jahren“ der Initiative Nordbahnhof Bochum. Anmeldung erbeten unter: anmeldung@initiative-nordbahnhof-bochum.de.